Förderung und Antragstellung

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Bedingungen einer Antragstellung, den Bewerbungs- und Auswahlverfahren und den möglichen Zuwendungsarten.

 

Förderzweck

Es ist das erklärte Anliegen der Stiftung, Kindern und Jugendlichen aus finanziell benachteiligten Familien, die über eine besondere Begabung auf den Gebieten der Naturwissenschaften und Technik oder der Kunst und Kultur verfügen, durch materielle Unterstützungen zu helfen, ihre Begabungen in der Schule oder während des Studiums zu fördern und zu entwickeln. Die Förderschwerpunkte entsprechen aktuell folgender Gewichtung:

  • Hochbegabung im naturwissenschaftlich-technischen Bereich (insb. Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften)
  • Hochbegabung im musisch-künstlerischen Bereich (insb. Musik und Tanz)

Neben der materiellen Zuwendung pflegt die Stiftung den Austausch zwischen allen durch die Stiftung Geförderten und den Stiftungsverantwortlichen.

 

Vorraussetzungen

Für die Förderfähigkeit einzelner Personen gelten die folgenden Kritierien:

  • Besuch einer Schule oder Hochschule, vorzugsweise in Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern
  • Mindestalter von 6 Jahren
  • Nachgewiesener IQ von ≥ 130
  • Schwierigkeiten bei der Finanzierung von Maßnamen zur Förderung der besonderen Begabung, insbesondere im Rahmen von Studium und Ausbildung (Kriterien der sozialen Bedürftigkeit siehe Erläuterungen zum Antrag)
  • Nachweis der überdurchschnittlichen Begabung, durch Erbringung guter bis sehr guter Ergebnisse im bisherigen Bildungsweg (Zeugnisse), Einschätzung oder Gutachten von Lehrkräften / Professoren oder Urkunden über die Teilnahme an Wettbewerben

Art der Zuwendung

Den Stipendiaten können folgende Förderungen gewährt werden:

  • Barzuwendungen zwischen 50,00 EUR und 600,00 EUR einmalig oder monatlich für Lebensunterhalt, Studiengebühren oder Fahrtkosten
  • einmalige Zuwendungen für die Anschaffung von Lern- und Arbeitsmitteln
  • Zuschüsse für die Teilnahme an Kongressen oder Bildungsveranstaltungen

Antragstellung

Wir bitten alle Interessenten, zunächst eingehend zu prüfen, ob sie bzw. ihr zur Förderung vorgeschlagenes noch minderjähriges Kind den Förderkriterien hinsichtlich der sozialen Bedürftigkeit und besonderen Begabung entsprechen. Der Antrag auf Förderung kann im Download-Bereich heruntergeladen werden. Zur Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausgefüllter Antrag (Vordruck)
  • Bestätigung der Begabung (Vordruck)
  • Nachgewiesener IQ-Wert von mindestens 130
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • 1 Lichtbild

Die Einsendung der vollständigen Antragsunterlagen an die Stiftung ist unter der angegebenen Adresse das ganze Jahr über möglich. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Bewerbungsunterlagen bis spätestens drei Monate vor Beginn der gewünschten Förderung in der Geschäftsstelle eingegangen sein müssen.

 

Auswahlverfahren

Aus allen vollständig ausgefüllten und für förderungswürdig befundenen Anträgen wird durch das Stiftungskuratorium eine Bewerberauswahl getroffen. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden schriftlich benachrichtigt und, je nach Höhe der Förderung, zu einem persönlichen Gespräch nach Magdeburg eingeladen. Die Fahrtkosten hierfür übernimmt die Stiftung.